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ACHTUNG: Chip- und Registrierungspflicht von Hunden in Österreich ab 30. Juni 2008!
Auf Grund einer Novelle des Tierschutzgesetzes TSchG §24a müssen Hunde ab dem 30. Juni 2008 mit einem Mikrochip (Transponder) gekennzeichnet werden. Hunde, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht gekennzeichnet sind, müssen bis zum 31. Dezember 2009, Welpen spätestens mit einem Alter von drei Monaten, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe derart gekennzeichnet werden und sind innerhalb eines Monats zu melden. Bereits gekennzeichnete Hunde sind bis spätestens 31. Dezember 2009 zu melden. Die Meldung kann über den Tierarzt, direkt an die Behörde oder über eine Eigenregistrierung bei PETCARD® erfolgen. zu Ihrer Meldestelle
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