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VETMED || Das Serviceportal für Tierärzte!
Ein Service von PETCARD® || Die internationale Chipdatenbank mit weltweiter Vernetzung!
  Sie erreichen uns unter 0664/182 04 28 (Mo-Fr von 9:00 bis 19:00) oder 0900/53 00 56 (Mo-So von 0:00 bis 24:00)
  Für schriftliche Anfragen verwenden Sie bitte unser Kontaktformular oder senden ein Fax an: 01/276 3885
  B&R Winter e.U., Vorgartenstrasse 140/5/22, A-1020 Wien
  Unter diesem Link finden Sie unseren ständig aktuellen Online-Newsletter. Bitte lesen Sie diese, teils sehr wichtigen, News regelmäßig.
Sobald wir vom Bundesministerium für Gesundheit Informationen zum Thema Hund und Hundehaltung erhalten geben wir diese News
an dieser Stelle direkt an Sie weiter!
  Diese Anwendung ist zu allen gängigen Browsern (IE, Mozilla, Safari, Opera) kompatibel und mit der jeweils letzten Version getestet!
  Alle Pflicht felder sind farblich hervorgehoben und markiert und sind unbedingt auszufüllen!
  Bitte verwenden Sie immer das Datumsformat TT.MM.JJJJ (bzw. MM.JJJJ oder JJJJ), sofern nicht anders angegeben!
 
VETMED || MAILFORUM
 
VeterinärmedizinerInnen haben die Möglichkeit, sich mittels Registrierung in die Benutzerdatenbank eintragen zu lassen, erhalten ihr persönliches Passwort und können damit jederzeit diesen nicht öffentlichen Service nutzen!

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Dieser Service ist für VeterinärmedizinerInnen KOSTENLOS!
Ihre Daten unterliegen dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben.

VETCHECK® kann von allen Unternehmen genutzt werden, die VeterinärmedizinerInnen berufsspezifische Informationen im Web bereitstellen.
(Information: redaktion@vetmed.at)
 
ACHTUNG: Chip- und Registrierungsflicht von Hunden in Österreich ab 30. Juni 2008!
Die seit 30. Juni 2008 in Kraft getretene Übergangsregelung für die Chippflicht, ist mit 31. Dezember 2009 ausgelaufen und seit 01. Jänner 2010 müssen alle Hunde in Österreich mit einem Mikrochip versehen sein, und in einer österreichweiten Datenbank (Heimtierdatenbank) registriert werden! Die Registrierung ist durch Ihre Tierarzt, bei offiziellen, durch das Bundesministerium für Gesundheit anerkannten Meldestellen durch die gesetzlich vorgeschriebene Möglichkeit der Eigenregistrierung oder direkt bei den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden vorzunehmen! zu Ihrer Meldestelle
 
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